Homöopathie/Naturheilverfahren

Folgende Therapieformen können je nach Krankheitsbild einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen:

Naturheilverfahren (Dr. Andrea Braun)


Naturheilverfahren umfassen die Therapien, bei denen sich der Arzt den Heilmitteln der in der Natur vorkommenden Pflanzen und Mineralien bedient. Mit nachfolgenden Therapien arbeite ich in unserer Praxis:

  • Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel, Tees)
  • Wickel und Umschläge
  • Bäder
  • Ernährungstherapie
  • Heilfasten
  • Beratung der Lebensführung und Ernährungsgewohnheiten
  • Bewegungstherapie
  • Laserakupunktur

Homöopathie (Dr. Andrea Braun)

Die Homöopathie ist eine 200 Jahre alteTherapieform, die auf die Selbstheilung des Körpers setzt - "Reiz-Reaktions-Therapie" . Betrachtet wird immer der kranke Mensch in seiner Gesamtheit, seinen Gewohnheiten und Eigenschaften.

Besonders bei Babys und Kindern sind genaue Beobachtungen, wann ein Symptom auftritt, unter welchen Umständen, wann es besser oder schlechter wird, bedeutsam für das Finden des homöopathischen Mittels.

So wird für jeden Patienten je nach seiner Persönlichkeit und seiner Krankheit entsprechend eine individuelle Arznei nach dem Ähnlichkeitsprinzip gesucht. Homöopathische Arzneien können problemlos mit anderen Therapien, z.B. Heilpflanzen, Wickel, Akupunktur und auch schulmedizinischen Medikamenten kombiniert werden (integrative Medizin). Ich benutze sowohl Einzelmittel als auch Komplexmittel (mehrere homöopathische Substanzen in einem Mittel) und Nosoden. Wann immer es möglich ist, erfolgt die Verordnung auf Kassenrezept.

Für die Bestimmung des Konstitutionsmittels und die Behandlung chronisch kranker Kinder ist eine ausführliche Befregung und Untersuchung des Patienten Grundlage für die Arzneifindung (Erstanamnese), diese dauert oft länger als eine Stunde.

Erst- und Folgeanamnese bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, sowie homöopathische Beratungen können deshalb nur nach Terminabsprache erfolgen.

Diese Leistungen sind in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenkasse geregelt und werden deshalb privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

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